Wilde Müllentsorgung untersagt!  Hiermit wird mitgeteilt, daß es untersagt ist, in der ehemaligen Kiesgrube "Auf dem Sand" in Mihla (Flur "An der Hutswiese") Müll, Schutt oder andere Rückstände zu entsorgen. Die Kiesgrube ist für jegliches Befahren gesperrt.  Verstöße werden geahndet und können mit einem Ordnungsgeld in Höhe bis zu 5000 Euro belegt werden!  Des weiteren wird darauf hingewiesen, daß es ebenso untersagt ist, Müll und Erdabfälle im Bereich des Viaduktes (gegenüber Einfahrt zum Schwimmbad) abzulagern! Auch hier wird auf die ordnungsbehördliche Ahndung verwiesen. Mihla, am 10. Februar 2002 R. Lämmerhirt-Bürgermeister-    Mihla, 19.02.2002 - Bürgermeister