Nun sind die Gemeinden und die Bürgerinitiativen gefragt 

Sondersitzung im Mihlaer Gemeinderat. Es geht darum, ob die Gemeinde Chancen hat, gegen die Herausnahme eines Gebietes im Gelände des Abfallentsorgungsverbandes aus dem Schutzstatus des Naturparks „Eichsfeld-Hainich-Werratal“ ein sogenanntes Normenkontrollverfahren einzuleiten. Die Veränderung der Naturparkfläche hat inzwischen Rechtskraft erlangt. 

Als Normenkontrolle wird in der Rechtssprechung die Überprüfung von Rechtsnormen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht bezeichnet. Normenkontrollen werden von Gerichten vorgenommen und sind geschichtlich aus dem Richterlichen Prüfungsrecht hervorgegangen. 

In Deutschland ist die Normenkontrollverfahren von Gesetzen grundsätzlich der Verfassungsgerichtsbarkeit vorbehalten. Das jeweilig zuständige Verfassungsgericht  überprüft in den Verfahren der abstrakten oder konkreten Normenkontrolle das Gesetz auf die Verfassungsmäßigkeit. Um ein solches Verfahren vor einem Verfassungsgericht in Gang setzen zu können, bedarf es verschiedener Grundlagen. 

Um festzustellen, ob diese Grundlagen vorhanden sind, um gegen die Verordnung zur Herausnahme der Fläche aus dem Naturpark gerichtlich vorgehen zu können, hatte die Gemeinde bereits im November letzten Jahres ein hochrangiges Erfurter Fachanwaltbüro beauftragt, genau diese Prüfung vornehmen zu lassen. 

Der Creuzburger Stadtrat und stellvertretende Vorsitzende der „Freunde des Naturparkes“, des Fördervereins des Naturparkes, hatte diesen Kontakt hergestellt und trug dann auch gemeinsam mit Bürgermeister Lämmerhirt auf der Sitzung des Gemeinderates im Dezember die Auffassung des Rechtsanwaltes vor: 

Zusammengefasst machte die Prüfung deutlich, dass das Verfahren zur Änderung der Fläche des Naturparkes rechtlich nicht angreifbar sei, so Lutz Kromke. 

Lutz Kromke empfahl daher dem Gemeinderat, dass Verfahren nicht anzustrengen, sondern letztlich gemeinsam mit den Bürgerinitiativen bei der Thematik "Erweiterung der Windkraftvorhalteflächen" zusammenzuarbeiten, vor allem dann, wenn die Neuauslegung der Fortschreibung des Raumordnungsplanes Südwestthüringen im Frühjahr auf den Tisch käme.

Im Ergebnis der Gespräche mit der BI bot sich diese an, den von ihr beauftragten Rechtsanwalt aus Süddeutschland eine erneute Vorprüfung durchzuführen. Diese lag nun im Februar vor und führte zur Sondersitzung des Mihlaer Gemeinderates. 

Inzwischen liegt auch die Fortschreibung des Raumordnungsplanes Südwestthüringen vor und mit ihm die Vergrößerung der Windkraftvorhalteflächen auf dem Reitenberg. Diese soll vor allem in Richtung Mihla geschehen. 

Damit stand vor dem Gemeinderat eine neue Situation. 

Daher kam es zur Ablehnung des vorliegenden Antrages, den Anwalt der BI mit der Einreichung eines Normenkontrollverfahrens zu beauftragen und stattdessen das hierfür nötige Geld, mindestens 12.000 €, ohne Sicherheit für eine tatsächliche Chance des Verfahrens, gemeinsam mit der BI in die Erarbeitung einer ablehnenden Stellungnahme hinsichtlich der Erweiterung der Windkraftfläche zu investieren. Dies sei die sichere Möglichkeit, neue Windräder zu verhindern, so die Meinung im Gemeinderat. 

Mit der BI will man sich nun sehr rasch zusammensetzen, um gemeinsam an der ablehnenden Stellungnahme zu arbeiten und ein Fachanwaltbüro zu juristischen Unterstützung auszuwählen. 10.000 € hat der Gemeinderat dem Bürgermeister hierfür bewilligt. Bis Mitte Mai bleibt der BI und der Gemeinde Zeit, ihre gut begründete Stellungnahme einzureichen. 

- Ortschronist -