Gemeinde Mihla kann kein Normenkontrollverfahren anstrengen 

Zur letzten Sitzung des Mihlaer Gemeinderates kurz vor Weihnachten stand das Thema "Normenkontrollverfahren" gegen die Herausnahme einer Fläche auf dem Gelände des Abfallentsorgungsverbandes aus der Schutzfläche des Naturparkes "Eichsfeld-Hainich-Werratal" auf der Tagesordnung. 

Als Normenkontrolle wird in der Rechtssprechung die Überprüfung von Rechtsnormen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht bezeichnet. Normenkontrollen werden von Gerichten vorgenommen und sind geschichtlich aus dem Richterlichen Prüfungsrecht hervorgegangen. 

In Deutschland ist das Normenkontrollverfahren von Gesetzen grundsätzlich der Verfassungsgerichtsbarkeit vorbehalten. Das jeweilig zuständige Verfassungsgericht  überprüft in den Verfahren der abstrakten oder konkreten Normenkontrolle das Gesetz auf die Verfassungsmäßigkeit. Um ein solches Verfahren vor einem Verfassungsgericht in Gang setzen zu können, bedarf es verschiedener Grundlagen. 

Um festzustellen, ob diese Grundlagen vorhanden sind, um gegen die Verordnung zur Herausnahme der Fläche aus dem Naturpark gerichtlich vorgehen zu können, hatte die Gemeinde Herrn Lutz Kromke beauftragt, mit einem Erfurter Fachanwaltbüro genau diese Prüfung vornehmen zu lassen. Lutz Kromke hatte als stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Freunde des Naturparkes das Normenkontrollverfahren ursprünglich bei der VG Hainich-Werratal beantragt, was auch zu einem entsprechenden Beschluss der VG-Versammlung geführt hatte. Durch die Kommunalaufsicht war jedoch der Hinweis ergangen, wenn überhaupt dann sei die Gemeinde Mihla klageberechtigt. 

Nunmehr trug Herr Kromke den Gemeinderäten das Ergebnis der Prüfung vor. Zusammengefasst machte die Prüfung deutlich, dass das Verfahren zur Änderung der Fläche des Naturparkes rechtlich nicht angreifbar sei, so Lutz Kromke. Die Voraussetzungen für ein solches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht seien allein aus der Tatsache, dass die Gemeinde Mihla nicht am Verfahren beteiligt gewesen sei (dies sei zudem aus Sicht des Landes nachweisbar geschehen) nicht herzuleiten. 

Lutz Kromke empfahl daher dem Gemeinderat, dass Verfahren nicht anzustrengen, sondern letztlich gemeinsam mit den Bürgerinitiativen bei der Thematik "Erweiterung der Windkraftvorhalteflächen" zusammenzuarbeiten, vor allem dann, wenn die Neuauslegung der Fortschreibung des Raumordnungsplanes Südwestthüringen im Frühjahr auf den Tisch käme.

Die Gemeinderäte schlossen sich dieser Auffassung an und beauftragten den Bürgermeister, hierzu Kontakt mit der BI "Gegenwind" aufzunehmen. 

- Ortschronist -