Verzögerungen bei der Sanierung des Ebenshäuser Steges 

Bereits im letzten Jahr war die Förderung für die Sanierung des Ebenshäuser Steges mit der Fördermittelstelle abgestimmt und positiv bewertet worden. Das daraufhin beauftragte Planungsbüro legte die notwendige Bauplanung vor. Dann ergaben sich im April allerdings etliche Nachfragen durch die Fördermittelstelle hinsichtlich der Verkehrsbreite der Brücke, den Steigungen im Brückenbereich und den Zufahrten an den jeweiligen Anrampungen. Diese Fragen konnten durch eine ausführliche Stellungnahme der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro inzwischen ausgeräumt werden. 

Von Seiten des Fördermittelgebers will man verständlicher Weise alle möglichen und unerwarteten Probleme im Vorfeld ausräumen. 

Zuletzt war die Frage zu klären, wieweit das Holzgeländer an beiden Seiten der Brücke geschädigt ist. Hierzu wurde ein Holzgutachter hinzugezogen. Bei einem gemeinsamen Termin mit der Stadt, der Fördermittestelle, dem Planungsbüro und dem Holzgutachter wurden verschiedene Bohrungen am Geländer vorgenommen, um die Tiefe der Schädigungen zu ermitteln. 

Insgesamt ergab der Ortstermin eine Bestätigung der Planung. Damit sind die letzten Schranken hinsichtlich der Ausfertigung des Fördermittelbescheids weitgehend ausgeräumt. Ein Statiker hat nun für den Neuaufbau des Geländers eine letzte Aufgabe zu lösen. 

Die Stadt geht davon aus, dass der Fördermittelbescheid im Sommer eingehen wird. Dann könnte die Ausschreibung erfolgen und noch in diesem Jahr Baubeginn sein. Je nach dem aufzustellenden Zeitplan wird die Hauptarbeit am Steg dann sicher im Frühjahr 2023 umgesetzt. Das hängt allerdings alles davon ab, wann die Fördermittel bindend zur Verfügung stehen. 

- Amt Creuzburg -