Allgemeinverfügung Corona vom 2. Juni 1921

Aktuell befinden sich sowohl der Wartburg- als auch der Unstrut-Hainich-Kreis im Inzidenzbereich zwischen 50 und 100. Weitere Öffnungsschritte sind erst möglich, wenn die Inzidenz für 5 Werktage unter 50 oder 35 fällt. Dann treten die Lockerungen am übernächsten Tag in Kraft.

 Campingplätze & Ferienwohnungen:

                Ohne Test, mit Kontaktnachverfolgung erlaubt

Beherbergungsbetriebe:

                Bei Inzidenz unter 100 nur 60 % Belegung, Test bei Anreise und alle 72 Stunden sowie Kontaktverfolgung erforderlich, Innengastronomie nur für Übernachtungsgäste

                Bei Inzidenz unter 50 reicht einmaliger Test bei Anreise und Kontaktverfolgung, Testpflicht entfällt bei Inzidenz unter 35

Gastronomie:

                Außengastronomie: bei Inzidenz unter 100 erlaubt, keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung erforderlich

                Innengastronomie: erst bei Inzidenz unter 50 mit Test und Kontaktnachverfolgung erlaubt, Testpflicht entfällt bei Inzidenz unter 35

Reisebusveranstaltungen:

               Bei Inzidenz unter 100 für tagestouristische Angebote, Test sowie Kontaktverfolgung und Maskenpflicht

Bei Inzidenz unter 50 auch mehrtägige touristische Angebote mit Test sowie Kontaktverfolgung und Maskenpflicht, bei Inzidenz unter 35 entfällt Testpflicht und Kontaktverfolgung

Museen in geschlossenen Räumen:

                Bei Inzidenz unter 100 mit Test und Kontaktverfolgung möglich

                Bei Inzidenz unter 50 entfällt Testpflicht

Freizeitgestaltung in geschlossenen Räumen:

                Erst bei Inzidenz unter 50 mit Test und Kontaktverfolgung möglich, bei Inzidenz unter 35 entfällt Testpflicht

Freizeitgestaltung unter freiem Himmel:

                Bei Inzidenz unter 100 geöffnet

Einzelhandel (Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs):

                Bei Inzidenz unter 100 mit negativem Test möglich

                Bei Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht

Freibäder:

                Können bei Inzidenz unter 100 öffnen

Hallenbäder/Thermen:

                Bei Inzidenz unter 100 nur Schulsport und Reha möglich

                Bei Inzidenz unter 50 mit Test und Kontaktverfolgung möglich, bei Inzidenz unter 35 entfällt Testpflicht

Dabei ist zudem zu beachten, dass die Testpflicht in allen Bereichen für vollständig Geimpfte und in den letzten 6 Monaten Genesene mit entsprechendem Nachweis entfällt!