Stadtrat des Amtes Creuzburg bekennt sich mit einem Grundsatzbeschluss zum Umbau der Praetoriusschule zum Verwaltungszentrum der VG 

Mit dem Erwerb der Praetoriusschule in Creuzburg durch Beschluss des damaligen Stadtrates verpflichtete sich die Stadt, die Schule über Nutzung von Fördermitteln des Landes zum zukünftigen Verwaltungssitz der Stadt Amt Creuzburg und der VG Hainich-Werratal umzubauen. 


Ideal geeignet, gut gelegen, aber teuer im Umbau. Der Stadtrat des Amtes Creuzburg ist sich einig darin, diese Aufgabe anzugehen. 

Die zukünftige Nutzung der Praetoriusschule als Verwaltungssitz ist ausdrückliches Ziel der zukünftigen Entwicklung der Stadt Amt Creuzburg und wurde so von den drei Gründungsgemeinden Ebenshausen, Mihla und Creuzburg im Vereinigungsvertrag festgeschrieben. 

Im letzten Jahr konnte dazu ein Nutzungskonzept mit entsprechenden Kostenschätzungen erarbeitet und mit der VG „Hainich-Werratal“ abgestimmt werden, welche die Umnutzung der Praetorius-Schule als Standort für die o. g. Verwaltungssitze bestätigte. 

Die Stadt Amt Creuzburg bemüht sich seither gemeinsam mit dem Sanierungsträger „Wohnstadt Weimar“ um die Bereitstellung von Fördermitteln. 

Durch die Coronapandemie waren bisher Vor-Ort-Termine mit der Fördermittelstelle, dem Landesverwaltungsamt, nicht möglich. Klar ist aber, dass bei einer geschätzten Bausumme von etwa 2,2 Millionen Euro eine Förderung über die Stadtkernsanierung in Höhe von 60 Prozent möglich sein kann. 

Der „Rest“ gilt als „Bauherrenanteil“, den die Stadt zu erbringen hat. Im Grundsatzbeschluss, den der Stadtrat am 22. April im Creuzburger Klostergarten einstimmig fasste, geht man davon aus, dass der Umbau in drei Jahresscheiben erfolgen kann. Dies ist eine der Vorgaben des Landesverwaltungsamtes. Mit dem Beschluss verpflichtet sich der Stadtrat, demzufolge bei Bewilligung der Förderung, über drei Jahre jährlich mindestens 420.000 € im Haushalt bereitzustellen. 

Geplant ist weiterhin, das dann umgebaute und sanierte Gebäude zur Nutzung an die Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. 

Über die Möglichkeiten dieser Nutzungsübertragungen sollen weitere Gespräche mit der VG und dem LVA geführt werden. Über die Höhe der dann festzulegenden Miete besteht beim Stadtrat soweit Klarheit, dass diese als „politische Miete“ nicht wesentlich über den heutigen Mietausgaben der VG für die Gebäude in Berka und Creuzburg liegen darf. Bei der Ableistung des Bauherrenanteils durch die Stadt Amt Creuzburg wäre dies nach heutigem Kenntnisstand gegeben. 

- Amt Creuzburg -